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Sowohl die bisher bekannten, als auch die neuen oralen Antikoagulanzien, die in Österreich voraussichtlich bald auch außerhalb der Orthopädie zur Thromboembolievermeidung zugelassen werden, können in Abhängigkeit der Dosierung und in Abhängigkeit von jeweiligen Blutabnahmezeitpunkt im Verhältnis der letzten Verabreichung dieser Antikoagulanzien und in Abhängigkeit ihres primären Ansatzpunktes (Thrombin- oder Xa-Hemmung) zu signifikanten Beeinflussungen vieler, gebräuchlicher Gerinnungsuntersuchungen führen.
Die im Patientenplasma enthaltenen, neuen oralen, direkten Gerinnungshemmer können vor allem bei Blutabnahme des Spitzenspiegel (d.h. ca. 2 Stunden nach peroraler Verabreichung) auch in Reagenz-abhängige Nachweisschritte eingreifen, sodass die Analysenergebnisse nicht zwingend die Gerinnungshemmung in-vivo widerspiegeln! Im Gegensatz zu den Vitamin-K-Antagonisten (Cumarine) liefert weder die Veränderung der herkömmlichen Gerinnungstest, noch die Spiegelbestimmung der neuen direkten Thrombin- oder Xa-Hemmer, einen therapierelevanten, klinisch verwertbaren Hinweis auf das aktuelle, physiologische Gerinnungsvermögen. Dosierungen sind primär nach dem outcome der klinischen Studien und der jeweiligen Zulassung zu steuern.
Für Routine-Gerinnungsanalysen (z. B. zur Feststellung etwaiger Gerinnungsdefekte) wird empfohlen, die Blutabnahme zumindest als "Talspiegel" d.h. vor der nächsten Antikoagulanziengabe (d.h. 12 bzw. 24 Stunden nach der letzten Verabreichung) vorzunehmen. Komplexere Gerinnungsanalysen sind gesichert nur nach entsprechendem Absetzen der Antikoagulanzien möglich.
Obwohl laut den Antikoagulantien-Herstellern kein "Monitoring erforderlich oder vorgesehen" ist, kann die Situations-bezogene Nachweisbarkeit der neuen Antikoagulanzien im klinischen Alltag erforderlich werden. Als Beispiele seien genannt: Verdacht auf Überdosierung, Blutungskomplikation, dringender invasiver Eingriff, Medikamenteninteraktionen, Niereninsuffizienz, Hepatopathie, multimorbide Patienten, hohes Alter bzw. schlechter AZ, Schwangere, Kinder, starkes Übergewicht, Compliance (wird das Medikament überhaupt eingenommen?)
Für orientierende Wirkspiegelbestimmungen oder Compliance-Überprüfungen der neuen oralen Antikoagulanzien (z.B. als Spitzenspiegel, d.h. 1-3 Stunden nach peroraler Einnahme) stehen mittlerweile für die meisten zugelassenen neuen Antikoagulanzien sensitive, CE-gekennzeichnete Nachweissysteme und Kalibratoren den spezialisierten Laboratorien zu Verfügung.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt dringend, dem Untersuchungslabor Informationen zu den verabreichten Antikoagulanzien (jeder Generation) und deren Dosierung incl. Applikationszeitpunkt und Blutabnahmezeitpunkt mitzuteilen. Nur dann können unplausible Messergebnisse (Artefakte) mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgedeckt werden und zu keinen Fehlinterpretationen mit möglicher Gefährdung des Patienten führen.
Siehe auch:
* Halbmayer WM. Wichtige Punkte für den Umgang mit dem neuen oralen Antikoagulanz Rivaroxaban aus Sicht des Labormediziners: Nachweis und Interferenz mit gebräuchlichen Gerinnungstests. J Kardiol 2012;19:27-32.
(link: http://www.kup.at/kup/pdf/10421.pdf)
Für die Arbeitsgruppe:
Walter-Michael Halbmayer (Wien), Günter Weigel (Innsbruck), Josef Tomasits (Linz), Andrea Griesmacher (Innsbruck), Peter Quehenberger (Wien), Gerold Aspöck (Wels), Mirjam Schnapka (Innsbruck) und Alexander Haushofer (St. Pölten).
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